Für die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist gesetzt. Es müssen elektronische Systeme eingesetzt werden. Die beispielhafte Ermittlung des Amortisationszeitraumes soll den betroffenen Unternehmen eine Hilfestellung für die Umstellung geben. Die getroffenen Annahmen sind den jeweiligen Verhältnissen sinnvoll anzupassen. Das ermittelte Resultat stellt keine absolute Größe dar, sondern es soll die Vorgehensweise aufzeigen.
For the introduction of the electronically proof procedure the legislator has set a transition period. Electronically systems have to be implemented. The exemplary determination of the amortisation period (return on investment period) is meant to be a support for the transposition within the concerned companies. The assumptions have to be adopted according to the respective circumstances. The determined result is no absolute figure, but shall point out the approach.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2007.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-19 |
Seiten 176 - 179
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