Geokunststoffe sind aus dem Deponiebau nicht mehr wegzudenken. Die neue Deponieverordnung regelt daher im Anhang 1 auch deren Einsatz in Deponieabdichtungen. Die Produkte müssen mindestens 100 Jahre ihre Funktion erfüllen und weiteren Anforderungen nach dem Stand der Technik genügen. Dies muss der zuständigen Behörde gegenüber nachgewiesen werden. Grundsätzlich wird der Nachweis durch Vorlage einer Zulassung der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung geführt. Es gibt jedoch noch zwei andere Möglichkeiten: eine Deklaration auf der Grundlage einer geeigneten, harmonisierten europäischen Spezifikation und die Genehmigung im Einzelfall, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Letzteres gilt nur für ausländische Produkte. Praktisch kommt in nächsten Jahren jedoch nur der Nachweis durch eine Zulassung in Betracht. Diese etwas komplizierten rechtlichen Vorgaben werden diskutiert. Auch das Zulassungsverfahren wird in der Deponieverordnung geregelt. Die Zulassungsbehörde soll in Zusammenarbeit mit einem Fachbeirat die Anforderungen an die Produkte, den fachgerechten Einbau und das Qualitätsmanagement festlegen. Auf das Zulassungsverfahren und technische Anforderungen wird in einem weiteren Aufsatz im nächsten Heft eingegangen. 
Geosynthetics are an essential tool for landfill engineering. Therefore, the German landfill ordinance regulates their application. The products have to fulfill their function for at least 100 years and to meet other basic requirements according to the state of the art. A proof of the fulfillment of these requirements has to be provided to the responsible landfill authorities. Basically a certification by the BAM Federal Institute for Materials Research and Testing is necessary. This may only be circumvented with a declaration based on a harmonized European technical specification, if this specification fully complies with the state of the art as given by the German landfill ordinance. Foreign products may be accepted if the regulations of their mother countries, according to which they were qualified as adequate, are essentially equivalent to the German regulations and state of the art. These quite complicated provisions are discussed. The certification procedure is described by the ordinance, as well. The certification guidelines and the installation requirements have to be worked out in cooperation with an advisory board of landfill experts. Technical details will be given in an additional paper in the next issue.
  
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2012.01.04 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 1863-9763 | 
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 | 
| Veröffentlicht: | 2012-01-12 | 
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