Die langjährige Nutzung von industriellen Anlagen, bei denen die Anpassung an den Stand der Technik technisch und/oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, aber auch veränderte Rahmenbedingungen der Umweltgesetzgebung, der Situation auf den Absatzmärkten und gesellschaftlicher Verhaltensmuster führen häufig zur endgültigen Stillsetzung von Anlagen. Eine Stillegung bedeutet aber keinesfalls, daß damit die Verantwortung und Pflichten des Betreibers enden. Verschiedene Grundsatzüberlegungen müssen daher angestellt werden:
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-07-01 |
Seiten 446 - 451
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