Die Bundesregierung hat unter dem 03.04.2006 den Entwurf einer „Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien“ vorgelegt, den der Bundesrat am 07.07.2006 mit Maßgaben zugestimmt hat. Anlass des Verordnungsentwurfes ist die Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 19. Dezember 2002. Durch Umsetzungsverordnung wird neben der Deponie- und Abfallablagerungsverordnung auch die Deponieverwertungsverordnung geändert.
Nach einer ersten Bewertung der Umsetzungsverordnung ergibt sich jedoch, dass dem Gesetzgeber – möglicherweise – ein Redaktionsversehen bei den vorgesehenen Änderungen der Deponieverwertungsverordnung in Art. 3 unterlaufen ist. Die Änderungen der Deponieverwertungsverordnung durch die Umsetzungsverordnung führen nämlich zu einer erheblichen Einschränkung der grundsätzlich gewünschten Einsatzmöglichkeit von verfestigten und stabilisierten Abfällen als Deponieersatzbaustoff; in Zukunft sollen nur noch mineralische Abfälle als Deponieersatzbaustoffe zulässig sein. Dies hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-09-01 |
Seiten 488 - 490
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