Mit der fortschreitenden Einführung einer flächendeckenden Getrennntsammlung von Bio- und Grünabfällen sind auch eine Vielzahl neuer Kompostierungungsanlagen in den vergangenen Jahren entstanden. Die folgende Tabelle geht zurück auf Umfragen aus den Jahren 1994 und 1995 durch den Arbeitskreis zur Nutzbarmachung von Siedlungsabfällen e.V. (ANS) bzw. das Umweltbundesamt zur Anzahl der in Planung, Bau oder Betrieb befindlichen Kompostanlagen in Deutschland. Es wurden hierbei nur Anlagen mit einer Kapazität > 1000 t/a berücksichtigt. Die Vielzahl kleinerer, vor allem Grünabfallkompostierungsanlagen, sind hier nicht mit erfaßt.
Zur Zeit gibt es ca. 550 Kompostanlagen einer Gesamtkapazität von 7,5 Mio. t. Dreiviertel der Anlagenkapazität in den neuen Bundesländern ist der Kategorie der offenen Mietenkompostierung zuzuordnen, wobei ca. 90 % davon ohne Zwangsbelüftung betrieben werden. Die Anwendung des Verfahrens der offenen Mietenkompostierung kommt für Anlagen in Betracht, die unterhalb der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsgrenze von 6500 t/a liegen. Wenn auf Grund der Standortsituation keine erheblichen Belästigungen durch Geruchsemissionen zu erwarten sind, wurden zumindest bisher auch Anlagen mit höheren Durchsatzmengen immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die TA Siedlungsabfall schreibt allerdings in Nr. 5.4.1.3.3. vor, daß die Vorrotte „ ... in geschlossenen, kontrollierten und steuerbaren Systemen ...“ stattfinden soll. Ausnahmen sind lediglich für kleinere Anlagen zulässig. Genehmigungsbedürftige Anlagen sind aber gemäß § 4 BImSchG „ ... Anlagen, die ... in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen ...“ und können folglich mit den in der TA Siedlungsabfall erwähnten kleineren Anlagen nicht gemeint sein.
Es existieren eine Reihe verschiedenartiger Intensivrottesysteme (Box, Container, Tunnel, Trommel u. a.), bei denen eine vollständig eingehauste zwangsbelüftete Vorrotte realisiert ist. Die Abluft kann hierbei gefaßt und zur Desodorierung über Biowäscher und/oder Biofilter geleitet werden. Diese Systeme sind gegenüber der einfachen Mietenkompostierung zwangsläufig mit höheren Kosten verbunden, so daß sich stets die Frage stellt, unter welchen Voraussetzungen läßt sich die Anwendung der offenen Mietenkompostierung als die ökonomisch günstigste Variante ökologisch noch vertreten und welche Alternativen gibt es, die unter Berücksichtigung des Standes der Technik zur Emissionsbegrenzung aus Gründen der Umweltvorsorge kostengünstiger als eingehauste Intensivrottesysteme sind. Eine Alternative stellt zum Beispiel die Kompostierung unter semipermeablen Membranen dar. Hauptproblem bei der offenen Mietenkompostierung von Bioabfällen in Bezug auf den Immissionsschutz sind die von der Anlage ausgehenden Geruchsemissionen.
Bioabfälle, die aus überwiegend sehr dicht besiedelten Innenstadtbereichen stammen, weisen einen relativ hohen Anteil an nassen strukturarmen Küchenabfällen auf. Dies führt trotz Zumischung mit Grünabfällen als Strukturmaterial bei unbelüfteten offenen Anlagen zu erheblichen Geruchsemissionen, da bei dem bereits überwiegend anaeroben Zustand während der Standzeit innerhalb der Biotonne und bei möglichem Sauerstoffmangel während der Kompostierung, insbesondere in der Intensivrottephase, eine Vielzahl geruchsintensiver Stoffe gebildet werden. Grundsätzlich sind Geruchsemissionen bei der Kompostierung wie auch eine anaerobe Startphase nie vollständig zu vermeiden. Aber gerade bei der offenen Mietenkompostierung kommt es darauf an, diese durch eine entsprechende Technologie auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Besonders kritisch kann es dann werden, wenn in unmittelbarer Nähe des Anlagenstandortes Wohnbebauung vorhanden ist.
Es werden hier Ergebnisse einer Untersuchung vorgestellt, die im Auftrag der Stadt Chemnitz und des damaligen Instituts Fresenius Luft-Umweltschutz GmbH mit dem Ziel durchgeführt wurden, Geruchsemissionen insbesondere nach Umsetzvorgängen zu ermitteln und einen in bezug auf minimale Geruchsemissionen günstigen Umsetzzeitpunkt zu finden. Der Ausgangspunkt der Untersuchungen lag darin, daß nach einer Literaturangabe von Vogtmann et. al. Geruchsemissionen beim Umsetzen einer Miete nach 2 Wochen deutlich niedriger waren als nach 1 Woche. Beim Umsetzen nach 3 Wochen nahmen die Geruchsemissionen dann wieder zu. Es sollte geprüft werden, ob diese Aussage von Vogtmann et. al. zu bestätigen ist. Um darauf aufbauend eine Geruchsimmissionsprognose durchführen zu können, sollte der tatsächlich von der Mietenoberfläche abgegebene Geruchsstoffstrom ermittelt werden. Bis auf Angaben von Homans werden in der Literatur fast ausschließlich nur gemessene Geruchsstoffkonzentrationen der Mietenabluft angegeben, die aber keine Vergleiche mit anderen Anlagen und auch keine Rückschlüsse auf den von den Mieten ausgehenden Geruchsstoffstrom zulassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1999.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 1999 |
Veröffentlicht: | 1999-04-01 |
Seiten 223 - 228
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