Durch eine Vielzahl von in der AltfahrzeugV festgelegten Informations- und Mitteilungspflichten soll die Zusammenarbeit aller am Prozess der Altfahrzeugentsorgung Beteiligter verbessert werden. Ein Teil dieses Informationsmanagements bildete die Einrichtung einer gemeinsamen Stelle der Bundesländer zur Registrierung aller gemäß Altfahrzeugverordnung anerkannter Betriebe. Durch sie liegen erstmals offizielle Angaben zur Anzahl der in Deutschland auf dem Gebiet der Altfahrzeugverwertung tätigen Demontagebetriebe und Schredderanlagen vor. Im vorliegenden Artikel werden diese und die Aufgaben und Funktionen der gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer – kurz GESA –dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-20 |
Seiten 607 - 608
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