Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen ist seit Ende der 1980er Jahre in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen erheblich ausgeweitet worden. Die stoffliche und die energetische Verwertung von Bioabfällen tragen heute in deutlichem Umfang zum Klimaschutz und zum Ressourcenschutz bei.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. 02. 2012 gibt vor, dass Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen, spätestens ab dem 01. 01. 2015 getrennt zu sammeln sind, soweit es für die Erfüllung der Verwertungspflichten erforderlich ist (§ 11 Abs. 1 KrWG). Nachfolgend wird dargelegt, mit welchen Konzepten und welchen Instrumenten die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden soll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2014.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-08 |
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