Das Ziel der vor knapp 20 Jahren in Deutschland eingeführten Problemstoffsammlung war es, den Hausmüll gezielt von Schadstoffen zu entfrachten, um diese von den nach damaligem Stand der Technik betriebenen Deponien und Müllverbrennungsanlagen fernzuhalten und damit Emissionen zu minimieren.
Parallel hierzu vollzogen sich jedoch innerhalb des genannten Zeitraums in Deutschland noch andere abfallpolitische und abfalltechnische Entwicklungen mit demselben Ziel.
Für die Müllverbrennung besonders bedeutsam ist hier die 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BlmSchV) vom Dezember 1990, mit welcher, damals weltweit einmalig, die Emissionen (einschließlich der Dioxine) von neuen und bestehenden Abfallverbrennungsanlagen, streng reglementiert wurden. Abgesehen von den ohnehin der 17. BImSchV genügenden MVA-Neubauten sind zwischenzeitlich alle bestehenden Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland mit hohem verfahrenstechnischen (und finanziellem) Aufwand betreffend Rauchgasreinigung nachgerüstet und werden gemäß dieser Verordnung betrieben. Bemerkenswert ist, dass mit diesen technischen Maßnahmen die Grenzwerte der 17. BImSchV nicht nur sicher eingehalten, sondern vielfach deutlich unterschritten werden.
Dies hat dazu geführt, dass Müllverbrennungsanlagen heute zu den emissionsärmsten Verbrennungsanlagen schlechthin gehören – ein Sachverhalt, welcher von den Medien und der Öffentlichkeit nicht immer so wahrgenommen wird.
Vor diesem Hintergrund stellt sich nun die Frage, ob die Problemstoffsammlung in einer Region mit einer Müllverbrennungsanlage derzeit noch technisch sinnvoll ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2001.05.01 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2001 |
| Veröffentlicht: | 2001-05-01 |
Seiten 257 - 265
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