Die Grenzwerte der 30. BImSchV lassen sich generell einhalten. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein Regelbetrieb sowohl der MBA-Anlagen (mechanisch biologischen Abfallaufbereitungsanlagen) als auch der Abluftbehandlungsanlagen. Die geforderten Verfügbarkeiten, acht Stunden Stillstand am Stück beziehungsweise 96 Stunden im Jahr, sind unter Berücksichtigung der vorgefundenen Abluftbedingungen beziehungsweise anderer Rahmenbedingungen (Biogasqualitäten) und den bisherigen Abluftkonzepten teilweise jedoch nur schwierig zu erfüllen.
The limits of the 30th BImSchV can generally be kept. Precondition for this is a regular operation of the MBT plants (mechanical biological waste treatment plants) as well as the exhaust air treatment systems. To fulfil the required availability (eight hours shutdown at a time or 96 hours a year) is partially difficult, taking into consideration the encountered conditions of the exhaust air and other conditions (biogas qualities) and the previous exhaust air concepts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2010.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-19 |
Seiten 336 - 337
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