Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 01.08.2004 hat für Strom aus Bioabfall erheblich bessere Vergütungssätze geschaffen. Zusätzlich hat die im BHKW erzeugte Wärme durch gestiegene Energiepreise an Wert gewonnen. Gleichzeitig büßen billige Kompostierungslösungen insbesondere auf abgelegenen einfachen Mietenplätzen durch gestiegene Transportpreise und durch die Auflagen der TA-Luft an Attraktivität ein. Lohnt es sich also, wieder über Vergärung nachzudenken; vielleicht auch um mit dem erzeugten Biogas ein bereits bestehendes Deponiegas-BHKW wieder auszulasten? Nachstehend werden die Rahmenbedingungen und die Erlösmöglichkeiten nach neuem und altem EEG einander gegenüber gestellt. Es wird beschrieben, wie gegebenenfalls ein Deponiegas-BHKW einbezogen werden kann und welche anderen Synergieeffekte in Betracht kommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2005.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-07-01 |
Seiten 367 - 369
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