Jährlich werden in Deutschland an den verschiedenen Entsorgungseinrichtungen viele Millionen Wiegescheine gedruckt. Bei größeren Entsorgungsanlagen werden teilweise mehrere hundert Verwiegungen am Tag durchgeführt. Der Wiegeschein des Entsorgers ist in der Regel das einzige Dokument für die Abrechnung mit dem Kunden. Daher sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass bei der Erstellung eines Wiegescheins besondere Sorgfalt gewährleistet ist.
Im Idealfall stellt das auf dem Wiegeschein abgebildete Gewicht auch das tatsächliche Nettogewicht der Ladung dar und wurde durch eine tatsächlich durchgeführte Voll- und Leerverwiegung ermittelt. Die tatsächliche Verwiegung ist als solche anhand verschiedener Merkmale auf dem Wiegeschein auch erkennbar. Untersuchungen haben aber ergeben, dass es eine Reihe von Abweichungen und Mängeln gibt, die bislang in der Diskussion nur wenig Beachtung gefunden haben bzw. nicht bekannt sind.
In den letzten Jahren wurden von der cyclos GmbH mehr als 200 Wiegeeinrichtungen überprüft. Anlass der Prüfung waren verschiedene Aufträge von Landesregierungen, der DSD AG oder von Staatsanwaltschaften. Auf den untersuchten Waagen werden Abfälle aller Art verwogen, z. B. Gewerbeabfälle, besonders überwachungsbedürftige Abfälle, Siedlungsabfälle, Elektronikschrott, Baustellenmischabfälle, Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen, Sperrmüll, Altautos, Schrotte, Produktionsabfälle sowie Produkte, welche die Verwertungsanlage verlassen. Aus sehr unterschiedlichen Untersuchungen an Wägeeinrichtungen haben wir einen guten Überblick über die Zuverlässigkeit der Dokumentation bei den an Entsorgungsanlagen genutzten Brückenwaagen in Deutschland.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2001.06.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2001 |
Veröffentlicht: | 2001-06-01 |
Seiten 328 - 335
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