Seit Verkündung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes werden die lebhaftesten Diskussionen darüber geführt, was nun als Abfall und was als Produkt, was als Abfall zur Verwertung und was als Abfall zur Beseitigung anzusehen ist. Diskussionen, die einerseits nicht gerade für Rechtssicherheit sorgen und die auf der anderen Seite nicht immer als praxisnah und -gerecht gewertet werden können. Und vor allem Diskussionen, die die mit dem KrW-/AbfG bezweckte Harmonisierung mit dem EG-Recht eher wieder in Frage stellen. Auch der von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft im Herbst 1997 vorgelegte Abgrenzungsentwurf hilft hier nicht viel weiter und kann allenfalls als Orientierungshilfe dienen. Einige Fragen und Kritikpunkte, die für die Praxis nicht ganz unerheblich sein dürften, sollen hervorgehoben werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-04-01 |
Seiten 226 - 234
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