Mit dem Verbot ab Ende 2006 in der Schweiz keinen Klärschlamm aus kommunalen Abwasserreinigungsanlagen mehr landwirtschaftlich zu verwerten, bleibt nur noch die thermische Behandlung. Anlagenbetreiber sind angehalten, Verbrennungskapazitäten zu sichern und bestehende Verbrennungsanlagen optimal zu nutzen. Die thermische Behandlung von Klärschlämmen in kommunalen Müllverbrennungsanlagen kann optimiert werden. Die Zudosierung von Klärschlamm mit einem Trockensubstanz- Gehalt von 25–30 % erfolgt in den Einfülltrichter der Müllverbrennungsanlage St. Gallen (Schweiz) mittels einer speziell entwickelten, auslenkbaren Eindüsevorrichtung. Damit wird sichergestellt, dass der Klärschlamm in dünnen Schichten über den Siedlungsabfall aufgetragen wird. Die prozentuale Menge von Klärschlamm im Verhältnis zum Siedlungsabfall wurde kontinuierlich gesteigert. Die Ergebnisse zeigen, dass im Falle der Stadt St. Gallen der gesamt anfallende Klärschlamm zweier kommunaler Abwasserreinigungsanlagen im Umfang von 8.900 Tonnen pro Jahr (25 % Trockensubstanz) zusammen mit jährlich rund 75.000 Tonnen Siedlungsabfällen in der Müllverbrennungsanlage St. Gallen behandelt werden kann. Die Zudosierung von Klärschlamm kann 15–16 % des gesamten in die Müllverbrennungsanlage eingebrachten Brennstoffs ohne Nachteile für den Ausbrand in der Schlacke und den Durchsatz betragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2005.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-09-01 |
Seiten 449 - 455
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