Die 30. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (30. BImSchV) fordert in den Paragraphen 4 und 5 die vollständige Kapselung mechanisch-biologischer (Rest-) Abfallbehandlungsanlagen (MBA). Die auftretenden Abluftströme der Anlagen sind demnach zu fassen und einer Behandlung zuzuführen. Abweichend von dieser Vorgabe kann die zuständige Behörde bei einer mehrstufigen biologischen Behandlung gemäß § 16 der 30. BImSchV eine offene, d. h. nicht eingehauste Nachrotte, ohne Abluftfassung und -behandlung zulassen. Als Voraussetzung für die offene Nachrotte ist in § 16 definiert, dass der zur Nachrotte vorgesehene Abfall den AT4-Wert von 20 mg O2/g TS unterschreitet und „...durch sonstige betriebliche Maßnahmen sichergestellt wird, dass der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen auf andere Weise Genüge getan ist.“.
Der genannte AT4-Grenzwert für die offene Nachrotte stellt sicher, dass die biologische Aktivität und damit auch das Emissionspotenzial des Rottegutes durch die vorgelagerte Behandlung weitgehend reduziert und in der Nachrotte nur begrenzt weitere Emissionen auftreten können. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Neuwied bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGDN), im Rahmen der Genehmigung zur Nachrüstung der MBA Linkenbach eine als Tafelmiete ausgeführte offene Nachrotte als Ergänzung zur bereits bestehenden gekapselten Intensivrotteanlage (3-wöchige belüftete Tafel miete) beantragt und am 02. 01. 2004 eine entsprechende Genehmigung erhalten.
Im Rahmen von Vorgesprächen mit der SGDN und unter Beteiligung des Umweltbundesamtes wurden die wesentlichen technischen Anforderungen an die offene Nachrotte abgestimmt. Dabei sind insbesondere die offen ausgeführte Überdachung sowie die Saugbelüftung der Nachrotteanlage als „sonstige betriebliche Maßnahmen“ definiert worden.
Zur Simulation und Quantifizierung der während der offenen Nachrotte über die Mietenoberfläche freigesetzten diffusen Abluftemissionen wurde von der Ingenieurgemeinschaft Witzenhausen Fricke & Turk GmbH (IGW) in Zusammenarbeit mit der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (BCE) eine Versuchsanlage entwickelt, die das Emissionsverhalten der offenen Nachrotte möglichst realistisch abbilden lässt. Die Ergebnisse der in den Jahren 2002 und 2003 durchgeführten Untersuchungen sind Gegenstand des vorliegenden Fachbeitrages. Dabei wurde neben den für die geplante offene Nachrotte zu erwartenden Abluftemissionen auch das Abbauverhalten der Abfälle gemäß Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) betrachtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2005.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-05-01 |
Seiten 246 - 252
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