In der Entsorgungsbranche sind in den vergangenen Jahren ohne Ausschreibung eine Vielzahl von gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaften in sog. PPP-Modellen (Public-Private- Partnership) entstanden. Grund hierfür war, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Gründung eines PPP-Modells und Beauftragung der PPP mit Entsorgungsdienstleistungen auch dann im Einzelfall nicht ausschreibungspflichtig waren, sofern private Dritte an der gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft beteiligt waren. 2005 hatte der EuGH im Rahmen der sog. „Stadt Halle-Entscheidung“ PPP-Modellen unter Beteiligung von privaten Dritten ohne Ausschreibung eine Absage erteilt. Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und somit die Privatisierung im engeren Sinne ist danach nicht ausschreibungspflichtig; ausschreibungspflichtig ist jedoch meistens die (weitere) Beauftragung der PPP mit Entsorgungsdienstleistungen. Das Ende der Inhouse-PPPs in der Entsorgungswirtschaft? Nein!
In the waste management industry in recent years a variety of mixed-economy companies in a so-called PPP model (public-private partnership) emerged without tendering. The reason for this was that by this time the establishment of a PPP model and commissioning of the PPP with waste management services even in individual cases were not subject to tender, provided that private third parties participated in the mixed-economy society. 2005, the ECJ had issued in the so-called “Stadt Halle-decision“ PPP models with the participation of private third party without tendering, a rejectio n. Sale of company shares and thus the privatization in the strict sense is then no subject to tender, but usually the (further) assignment of the PPP with sanitation services has to be tendered. The end of the in-house public-private partnerships in waste management? No!
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2011.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-17 |
Seiten 29 - 32
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