Die Kompostierung in Kompostwerken wird seit Jahren als Entsorgungsweg für Einwegprodukte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen favorisiert. Durch die Mitkompostierung derartiger Abfälle werden dem Kompost jedoch keine wertgebenden Bestandteile zugeführt. Damit werden die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an eine Abfallverwertung nicht erfüllt. Außerdem wird bei der Kompostierung in Kompostwerken in erheblichem Umfang elektrische Energie verbraucht. Aufgrund dieser – zumindest in ihren Grundzügen – seit etwa 25 Jahren bekannten fachlichen und rechtlichen Fakten ist das Ergebnis eindeutig: Die Kompostierung von Einwegprodukten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen ist nicht nachhaltig und verstößt gegen die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Composting in composting plants has been favoured for years as a disposal route for disposable products made of biodegradable plastics. However, by co-composting such waste, no valuable components are added to the compost. This means that the requirements of the Circular Economy Act for waste recycling are not met. In addition, composting in composting plants consumes a considerable amount of electrical energy. Based on these technical and legal facts, which have been known – at least in their basic features – for about 25 years, the result is clear: composting disposable products made of biodegradable plastics is not sustainable and violates the requirements of the Circular Economy Act.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2022.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-08 |
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