Der Beitrag zeigt auf, dass bezüglich der derzeitigen Regelungen über die Abfallüberlassungspflichten in § 13 KrW-/AbfG ein Novellierungsbedarf besteht, da diese Regelungen nicht in der Lage sind, den komplexen Interessenskonflikt zwischen öffentlicher und privater Abfallentsorgung sachgerecht und rechtssicher zu regulieren. Dies zeigt sich u. a. darin, dass auch fast 15 Jahre nach Verabschiedung des KrW-/AbfG zentrale Auslegungsfragen des § 13 KrW-/AbfG ungeklärt sind. Ob die im Jahr 2009 zu erwartende Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 22. 4. 2008 insoweit wesentliche Klärungen herbeiführen wird, bleibt abzuwarten. Insbesondere das Beispiel der gewerblichen Altpapiersammlungen führt anschaulich vor Augen, dass es im hohen Maße problematisch ist, wenn die Hausmüllentsorgung in Abhängigkeit von kurzfristigen Schwankungen auf den globalisierten Sekundärrohstoffmärkten, die auch spekulativen Einflüssen ausgesetzt sind, organisiert wird. Erforderlich ist demnach eine Novellierung der gesetzlichen Überlassungspflichten, die die kommunale Zuständigkeit auch für die Verwertungsabfälle aus privaten Haushaltungen sichert. Dies könnte entweder durch eine strikt herkunftsbezogene Zuständigkeitsabgrenzung oder durch eine zusätzliche Konditionierung gewerblicher Sammlungen geschehen. Das Umsetzungsverfahren der jüngst novellierten Abfallrahmenrichtlinie bietet dabei den geeigneten Rahmen für eine entsprechende gesetzgeberische Klarstellung.
The Article discusses the need for a revision of the current legal system on the obligation of making waste available to the public waste disposal authority in the “Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz” (KrW-/AbfG). According to the authors, the pertinent rules (§ 13 KrW-/AbfG) do not settle the complex conflict of interest between public and commercial forms of waste disposal in an appropriate manner which provides for legal certainty. Almost 15 years after its enacting, crucial questions of interpretation on these rules of the Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz still remain unanswered. If the awaited decision of the Bundesverwaltungsgericht on a judgement of the Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein of April 22, 2008 related to these issues may bring review and clarity, remains to be seen. In particular the example of the commercial collection of waste paper shows quite plainly the set of problems that occur, when the disposal of waste from private households is subject to short-term fluctuations on the globalized markets for secondary raw material, which are open to speculative trading. According to the authors, the obligation of leaving waste to the public waste disposal authorities must also apply to waste for recovery from private households and thus fall into the competence of the communal bodies. This could be reached by a revision of the law introducing either a clear determination of the respective competences (reliant on the source of waste) or introducing further conditions for commercial collections. The implementation of the EU framework directive on waste – which has just been revised – opens up the frame for legislative action on the German law.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2009.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-20 |
Seiten 176 - 183
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