Auf der Grundlage der geltenden Gesetzlichkeiten fordern die Genehmigungsbehörden den Abschluss von Deponien durch den Aufbau von Oberflächenabdeckungen zu vollziehen. Da im Deponiekörper in der Regel in den Folgejahren (10 bis 15 Jahre oder länger) nach dem Einbauende noch Setzungen und Sackungen zu erwarten sind, wird oftmals der Aufbau einer vorläufigen oder temporären Oberflächenabdeckung als ein Teil der möglichen Sicherungsmaßnahmen ausgeführt.
Damit wird das Ziel verfolgt, den Grundwasser- und den Luftpfad als maßgebliche Belastungspfade für Mensch und Umwelt zu entlasten (Umsetzung Multibarrierenkonzept). Diese vorläufige Abdichtung sollte so aufgebaut sein, dass
a) der Ausbau einer endgültigen Oberflächenabdichtung ohne größere zusätzliche Aufwendungen durchgeführt werden kann (zum dann gegebenenfalls definierten Stand der Technik).
b) bei einem Nachweis der Funktionsfähigkeit der Abdeckung nach Verstreichen des vorn genannten Zeitraumes gegebenenfalls auch die Möglichkeit besteht, an Hand des festgestellten Gefährdungspotentials die aufgebrachte temporäre Abdeckung zu belassen.
Der weitere Aufwand wird sich in diesem Fall hauptsächlich auf Überwachungsaufgaben beschränken. Im nachfolgenden Textteil werden auszugsweise Konstruktionsaufbauten unterschiedlichster von ICL beplanter Vorhaben, an verschiedenen Standorten auf die jeweiligen Bedingungen abgestellt, aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2002.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2002 |
Veröffentlicht: | 2002-07-01 |
Seiten 387 - 390
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