Das Land Nordrhein-Westfalen will die Abfallwirtschaftsplanung für kommunale Klärschlämme an dem im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Vorrang der „besser umweltverträglichen“ Entsorgungsweise ausrichten.
Hierzu wurden mit Hilfe der Ökobilanz-Methodik – unter Berücksichtigung der Normen DIN EN ISO 14040 ff und in Anlehnung an die Bewertungsmethode für Ökobilanzen des Umweltbundesamts – alle in Nordrhein-Westfalen beschrittenen Entsorgungswege für Klärschlamm bewertet.
Als Entsorgungswege wurden dabei die Verwertung in der Landwirtschaft, der Einsatz im Landschaftsbau und die Verbrennung unterschieden. Alle drei Grundoptionen wurden nochmals differenziert in die wesentlichen in Nordrhein-Westfalen realisierten technischen Varianten. Die Ergebnisse der Bewertung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Am ungünstigsten wird der Klärschlammeinsatz im Landschaftsbau beurteilt. Die Nachteile gegenüber den Alternativen sind dabei durchgängig, besonders hervorzuheben sind die Schadstoffeinträge in den Boden.
Diesen Nachteil weist auch die landwirtschaftliche Verwertung auf, die allerdings von der Substitution von Mineraldüngern (diese enthalten z. B. Cadmium in ähnlicher Höhe) profitiert. Gegenüber der Verbrennung weist sie als einzigen signifikanten Vorteil die Schonung der Ressource Phosphaterz auf. Somit überwiegen gegenüber der Verbrennung insgesamt die Nachteile.
Unter den Verbrennungsoptionen weist die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken – unter der Voraussetzung gezielter Maßnahmen zur Minderung von Quecksilberemissionen – insgesamt die meisten Vorteile auf. Fehlen derartige Maßnahmen, ist die Verbrennung in Abfallverbrennungsanlagen (KVA oder MVA) klar im Vorteil.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2002.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2002 |
Veröffentlicht: | 2002-10-01 |
Seiten 558 - 568
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