Die Vorgaben der im Juni 1991 in Kraft getretenen Verpackungsverordnung haben eine beispiellose Veränderung in der Entsorgungswirtschaft bewirkt. Seit dieser Zeit ist jeder Hersteller, Verarbeiter, aber insbesondere der Handel zur Rücknahme von Verpackungen verpflichtet, es sei denn, er beteiligt sich an einem kollektiven System, das sich für alle gemeinsam dieser Aufgabe annimmt. Diese in der Verordnung vorgesehene Alternative war die Geburtsstunde des Dualen Systems Deutschland, das diese Aufgabe für den haushaltsnahen Bereich übernahm. Andere Organisationen wie RIGK, FAF, EPSY übernahmen ähnliche Aufgaben für jeweils bestimmte Teilströme im industriellen Bereich. Begründet wurde seinerzeit die Notwendigkeit für eine Verordnung mit dem knapper werdenden Deponieraum, wonach ca. 50 % aller Deponien in Deutschland innerhalb der nächsten 5 Jahre verfüllt seien, was im scharfen Kontrast zur heutigen Vorgehensweise steht, wo angesichts knapper kommunaler Gelder viele Gemeinden sich um zusätzliche Abfälle für ihre Deponien bemühen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.08.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-08-01 |
Seiten 492 - 501
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