Von Düngemitteln können erhebliche Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen. Deshalb stellt das Düngerecht hohe Anforderungen an die Qualität von Düngemitteln, an deren Inverkehrbringen und auch an das Anwenden von Düngemitteln. Aufgrund der mannigfaltigen Möglichkeiten der Nutzung von Sekundärrohstoffen zur Herstellung von Düngemitteln, ist die Liste der zulässigen Ausgangsstoffe begrenzt. Außerdem muss das Düngemittel einem Düngemitteltyp der Düngemittelverordnung entsprechen um einen Nutzen für die Pflanze oder die Fruchtbarkeit des Bodens nachzuweisen. Die in der Düngemittelverordnung genannten Schadstoffgrenzwerte sind ebenso einzuhalten wie die Freiheit von seuchen- oder phytohygienisch relevanten Schaderregern. Schließlich muss ein Düngemittel gemäß den Nähr- und Schadstoffgehalten gekennzeichnet sein. Für die Einhaltung dieser Anforderungen ist der Inverkehrbringer von Düngemitteln verantwortlich. Ob er seinen Verpflichtungen nachkommt und die in den Verkehr gebrachten Düngemittel unbedenklich sind, überwachen die Düngemittelverkehrskontrollstellen der Länder.
Fertilizers are a potential threat to human and animal health as well as to environmental resources. Therefore German fertilizer law imposes high requirements on the quality, use and trade of fertilizers. Because of the manifold possibilities to use secondary byproducts for fertilizer production the catalog of allowed fertilizer educts is limited. Further, a fertilizer must fit a fertilizer type, defined in the Düngemittelverordnung, to guarantee for its benefit for plant nutrition and product quality or for soil fertility. The same legal regulation also gives safety values for pollutants and hygienic parameters concerning plant and animal health. All ingredients, contents of nutrients, pollutants as well as additional information on storage and application of the fertilizer are finally to be displayed in a so called fertilizer declaration (trade document). The distributor of a fertilizer is responsible for the compliance of the above mentioned legal requirements. Whether he attends his duty and the traded fertilizers are harmless is checked by the Düngemittelverkehrskontrolle of each federal state.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2013.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-08 |
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