Grenzwerte für gasförmige Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen sind in Deutschland durch die 17. BImSchV verbindlich festgelegt. In diesem Regelwerk wird die Beladung des Abgases mit organischem Kohlenstoff in der Absicht begrenzt, einen vollständigen chemischen Umsatz der brennbaren Rauchgasbestandteile in der Feuerung sicherzustellen. Ergänzend dazu wird für die im Spurenbereich auftretende Beladung des Abgases mit polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen bzw. -furanen (PCDD/F) auf 0,1 ng TE/m3 (i. N. tr) begrenzt.
Weitergehende Anforderungen, etwa in Bezug auf andere organische Stoffklassen, werden nicht definiert. Es bestehen keine Vorschriften, die die Beladungen von Rauchgasen mit anderen, möglicherweise toxischen organischen Verbindungen innerhalb der Rauchgasreinigungsanlagen begrenzen. Die Stoffgruppe der PCDD/F steht somit stellvertretend für weitere umweltrelevante organische Stoffe. An der modernen, nach dem Stand der Technik errichteten Rauchgasreinigungsanlage der Müllverbrennungsanlage Bielefeld wurde ein umfangreiches Untersuchungsprogramm mit dem Ziel durchgeführt, Stoffbilanzen für eine Vielzahl organischer Spurenstoffe aufzustellen. Diese Bilanzen erlauben detaillierte Rückschlüsse auf das Verhalten dieser Stoffe innerhalb der Rauchgasreinigungsanlage.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1999.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 1999 |
Veröffentlicht: | 1999-09-01 |
Seiten 556 - 562
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.