Der Beitrag erläutert den brandaktuellen Beschluss des OLG Koblenz vom 29. 11. 2012 – 1 Verg 6/12. Nach Auffassung der Rechtsprechung ist eine Kommune nicht befugt, durch eine Ausschreibung der gesamten PPK-Fraktion die Dualen Systeme als Entsorgungsträger für Verkaufsverpackungen aus Papier oder Pappe zu verdrängen. Diese Rechtsprechung ändert jedoch nichts daran, dass zumindest in Rheinland-Pfalz die Ausschreibung durch die Kommune im Ergebnis auch den privaten Anteil abdeckt. Betreibt eine Kommune kein eigenes Erfassungssystem, sondern beauftragt ein privates Entsorgungsunternehmen, bleibt einem Dualen System überhaupt nichts anderes übrig als mit demselben Unternehmen einen Vertrag über die Erfassung des „privaten“ Anteils am Altpapier zu schließen. Andernfalls gewährleistet es nämlich nicht mehr die flächendeckende Entsorgung. Dieser Vorgehensweise erteilt das OLG Koblenz nun eine Absage. Die Vergabestelle legte im konkreten Fall als zusätzliche und unerlässliche Voraussetzung für die Auftragsvergabe fest, dass sich der sonst geeignete Auftragnehmer mit dem wirtschaftlichsten Angebot zur Vermeidung eines Angebotsausschlusses einer Abrede unterwirft, die ihn zu einer Art Konzessionär mache, der an den Auftraggeber als „Konzessionsgeber“ eine jährliche „Konzessionsabgabe“ von mindestens ca. 50.000 Euro leisten muss. Das Gericht hielt diese zusätzliche Anforderung für unzulässig, weil sie von keiner Rechtsgrundlage gedeckt ist.
The article illuminates the brand new decision of the Regional Appeal Court of Koblenz from 29. 11. 2012 – 1 Verg 6/12. According to general jurisprudence a municipality is not entitled to call for tenders for the general collection of all paper, cardboard and cardboard packaging in it`s territory and thus squeeze out the separate, so called “Dual System” collection system. This jurisprudence does not change the fact that, at least in Rhineland-Palatinate, the municipality ´s call for bids practically also covers the private contingent. If a municipality does not operate it`s own collection system, but assigns the collection to a private waste management company, a Dual System has no alternative but to commission the same private company with the collection of the “private” portion of waste paper. Otherwise it can not guarantee comprehensive waste disposal. The Regional Appeal Court of Koblenz has now decided to prohibit this practice. In this specific case, the municipality set certain supplementary requirements for the acceptance of the most cost-effective bid of the otherwise suitable bidder. In Order not to be excluded, the bidder was required to enter an agreement according to which he was to become a kind of concessionaire who must supply to the principal, meaning the granter of the concession, an annual “concession fee” of at least ca. 50.000 Euro. The Court has declared that such a condition lacks legal basis and is therefore illegitimate.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2013.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-10 |
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