Seit den 70er Jahren ist die Frage der Privatisierung bzw. Liberalisierung staatlich regulierter bzw. institutionalisierter Wirtschaftsbereiche fester Bestandteil in der politischen Debatte. Ursächlich für diese bis heute andauernde Diskussion sind zum einen die allgemeine Verknappung der Finanzmittel im öffentlichen Bereich, die zunehmende Verschuldung öffentlicher Haushalte sowie der gestiegene Staatsanteil am Bruttosozialprodukt. Eine andere Belegkette rekurriert auf den gesellschaftlichen „mainstream“. Es gehört heute oftmals zum Credo der ökonomischen Wissenschaft, dem Ordnungsprinzip „Markt“ nahezu unbedingte Priorität einzuräumen. Im Mindesten wird gefordert, dass staatliches wirtschaftliches Handeln die Möglichkeiten der Privaten, Gewinn zu erzielen, nicht beeinträchtigen darf. In ihrer weitreichendsten Form soll sämtliche Tätigkeit öffentlicher Unternehmen faktisch verunmöglicht werden.
Als weitere Motive für die Liberalisierungsdebatte können die legitimen Interessen der privaten Unternehmen sowie der Gestaltungswille der Europäischen Union (hier in Gestalt eines europäischen Wettbewerbsrechts) angeführt werden. Im Mittelpunkt all dieser Diskussionen steht daher die Frage der Zweckmäßigkeit einer Überführung von bislang staatlicherseits wahrgenommenen Aufgaben in den privatwirtschaftlichen Bereich. Neue Impulse gaben der Privatisierungs-/Liberalisierungsdiskussion die in jüngerer Zeit verschärften qualitativen und quantitativen Anforderungen in umweltrelevanten Bereichen wie Wasser/Abwasser und insbesondere auch die Abfallentsorgung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2004.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-04-01 |
Seiten 159 - 165
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