Eine Überwachung der Abfallströme, insbesondere der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, ist zum Schutze des Wohls der Allgemeinheit und der Umwelt zwingend notwendig. Dies wird erst dann besonders deutlich, wenn illegale Praktiken ein solches Ausmaß erreichen, dass die Medien darüber berichten.
Im Rahmen der Nachweisverfahren werden durch Anträge und Begleitpapiere die erforderlichen Informationen zur Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben vermittelt. Dabei entstehen durch die Kernverfahren zum Nachweis der Abfallströme (Vorabkontrolle – Entsorgungsnachweis und Verbleibskontrolle – Begleitscheinverfahren) enorme Datenmengen, so dass eine auf Papierform basierende Abfallstromüberwachung weder effektiv noch zeitnah erfolgen kann. Auch der Einsatz von PC-Systemen, die bisher in der Regel als „Stand-alone-Systeme“ betrieben werden, mindern nicht den für die Erfassung der Daten hohen Personalaufwand und ermöglichen auch keine zeitnahe Bereitstellung der Daten für eine „Vor-Ort-Kontrolle“.
Zur Reduzierung einer solchen personal- und zeitintensiven Art der Überwachung werden zur Zeit zwei Lösungsansätze verfolgt. Der erste Ansatz zielt darauf ab, die Nachweisverfahren durch ständigen Deregulierungsprozess zu entfrachten, wobei letztendlich gedanklich die papiermäßige Abwicklung beibehalten wird.
Der andere Ansatz sieht eine Abwicklung der Nachweisverfahren mittels moderner Logistik- und Managementsysteme vor und verzichtet, soweit zur Zeit möglich, auf das papiermäßige Verfahren. Diesen Weg verfolgt das ASYS-BUDAN-Konzept. In beiden Fällen dürfen die Rationalisierungsmaßnahmen jedoch zu keiner Beeinträchtigung der Überwachungsqualität führen.
Dem Deregulierungsprozess sind durch Beachtung des EG-rechtlichen Kohärenzprinzips Grenzen gesetzt. Der Änderungsprozess verursacht darüber hinaus sowohl auf der privatwirtschaftlichen als auch auf der behördlichen Seite Kosten infolge der ständigen Anpassungen der DV-Anwendungssysteme. Beim Einsatz moderner Logistik- und Managementsysteme resultiert der Rationalisierungseffekt aus dem Verzicht auf die Papierform und der logischen Verknüpfung von neuen mit vorhandenen Informationen. Dieses Bestreben kann mittels durchgehender elektronischer Abwicklung der Nachweisverfahren über die ASYS-BUDAN-Konzeption erreicht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2001.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2001 |
Veröffentlicht: | 2001-03-01 |
Seiten 150 - 157
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