Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung und der entsprechenden Verordnung wurden die Anforderungen an die Überwachung von Abfällen reformiert. Die neuen Vorschriften sind am 1.2.2007 in Kraft getreten und haben erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und den behördlichen Vollzug. Wesentliche Änderungen sind: die Einführung der Begriffe „gefährlicher Abfall“/„nicht gefährlicher Abfall“, das Entfallen des vereinfachten Nachweisverfahrens, die Einführung der Registerführung für gefährliche Abfälle sowie die elektronische Form der Nachweis- und Registerführung. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der neuen Nachweisverordnung. Es werden insbes. die neuen Pflichten zur Nachweis- und Registerführung, die Verfahrensablaufsabläufe und Formerfordernisse sowie die Übergangsvorschriften vorgestellt.
The Closed Substance Cycle and Waste Management Act and the Ordinance on Waste Recovery and Disposal Records have substantially been amended. Many legal changes on waste control have entered into on the 1st February 2007. Important amendments are: the introduction of the legal terms „hazardous waste“/„non-hazardous waste“, the simplification of procedures to prove the permissibility of the planned waste management operation, the new obligations to keep registers and to use digital and electronic communication. The article provides an overview of the new legal requirements. In particular the new obligations to keep records of proper waste management and to collect proof in registers or archives, the major changes in procedures and the new compulsory digital form as well as the transitional provisions are presented.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2007.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-21 |
Seiten 240 - 244
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