Das Bundes-Bodenschutzgesetz regelt seit 1.3.1999 insbesondere die Altlastensanierungspflichten in Umfang, Maßnahmeart und Komplexitätsanforderungen sowie den weiten Kreis der Verpflichteten. Insbesondere werden Regelungen zur Sanierung von stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen und vergleichbaren Grundstücken getroffen. Dabei werden für den Zeitpunkt nach der Stilllegung das BBodSchG und das KrW-/AbfG miteinander verzahnt. Im Ergebnis ist jedoch zu befürchten, dass trotz und aufgrund der Detailfülle offengebliebene Fragen und die Entscheidung zur Ausweitung des Verpflichtetenkreises zu erheblichen rechtlichen Problemen, insbesondere zwischen den Beteiligten führen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2000.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2000 |
Veröffentlicht: | 2000-01-01 |
Seiten 33 - 36
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