Die bei der Pflege öffentlicher Grünflächen in Straßennähe anfallenden Mengen an Mähgut sollten im Sinne des Kreislaufwirtschaftsdenkens über Kompostierung letztlich zurück in den Naturkreislauf gelangen. Gemäß der Bioabfallverordnung darf Grünschnitt nur dann in dieser Form verwertet werden, wenn die in der Verordnung genannten Schwermetallgehalte nicht überschritten werden. Im Rahmen eines Forschungsauftrages wurde die Schwermetall-Belastung (Cd, Cr, Cu, Hg, Ni, Pb, Pt, Zn) von Böschungsmähgut und der Einfluss der Verkehrsdichte (602 bis 136560 Pkw-Einheiten/24h) darauf untersucht. Grenzverkehrsstärken, ab denen Böschungsmähgut sich aufgrund zu hoher Schwermetallgehalte nicht mehr als Ausgangsmaterial zur Kompostherstellung eignet, ließen sich letztlich nicht ermitteln, da die aus der RAL GZ 251 abgeleiteten Schwermetall-Grenzwerte nur von einzelnen Proben überschritten wurden: bei den 420 ermittelten Schwermetallgehalten wurde insgesamt 16 mal ein Grenzwert überschritten, d. h. insgesamt bei 3,8 % der Fälle. Eine Ablehnung des hier untersuchten Böschungsmähgutes als Ausgangsmaterial für die Kompostherstellung aufgrund einer zu hohen Schwermetall-Belastung, ließ sich anhand der erhobenen Daten nicht begründen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2003.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2003 |
Veröffentlicht: | 2003-06-01 |
Seiten 289 - 293
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