Organische Schadstoffe (PAK, PCB, PCDD/F) können u. a. über den Kfz-Verkehr in die Umwelt eingetragen werden. Die Bioabfallverordnung beschränkt die Verwertung organischer Materialien nur hinsichtlich der Gehalte an Schwermetallen, nicht jedoch an diesen, humantoxikologisch relevanten, organischen Schadstoffen.
Daher wurde im Rahmen eines Forschungsauftrages des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen am Institut für Bodenkunde und Pflanzernährung der Versuchsanstalt für Gartenbau, Weihenstephan, die Belastung an organischen Schadstoffen von Böschungsmähgut und Falllaub des Straßenbegleitgrüns untersucht.
Ein enger Zusammenhang zwischen der Verkehrsdichte (602–136560 bzw. 0–138000 Pkw-Einheiten/24 h) und den Schadstoff-Gehalten (PAK, PCB, PCDD/F) konnte weder beim Böschungsmähgut noch beim Falllaub festgestellt werden.
Ein Kompost aus Straßenbegleitgrün würde im Vergleich zu Komposten anderer Herkunft keine höhere Belastung an den untersuchten organischen Schadstoffen (PAK, PCB, PCDD/F) aufweisen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2003.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2003 |
Veröffentlicht: | 2003-10-01 |
Seiten 542 - 546
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