Ziel des am 1. März 1999 in Kraft getretenen Bundesbodenschutzgesetzes ist die nachhaltige Sicherung der Funktionsfähigkeit von Böden. Diesem Gedanken folgt auch die Bioabfallverordnung , die aus Bodenschutzgründen Schadstoffgrenzwerte für Komposte definiert. Maßgebliche Bestimmungen des Bodenschutzgesetzes und der Bodenschutzverordnung wurden schon in den Entwurf zur Bioabfallverordnung integriert.
Es wird der Frage nachgegangen, ob die Formulierung von Grenzwerten, so wie sie in der Bioabfallverordnung erfolgte, sinnvoll ist im Hinblick auf das Ziel einer nachhaltigen Sicherung der Bodenqualität. Der Begriff der Schadstofffracht, welcher den Schadstoffeintrag pro Fläche und Jahr beschreibt, greift umfassender als eine Festlegung von Grenzwerten. Eine Gleichstellung aller organischen Reststoffe ist daher dringend erforderlich.
Im Sinne der angestrebten Nachhaltigkeit müssen alle relevanten Schadstoffpfade erfaßt werden, um ein objektives Bild von der Entwicklung der Bodenqualität zu erhalten. Die gegenwärtige Gesetzeslage greift hier zu kurz, da die Schadstoffeinträge durch Kompost berücksichtigt, die aber sehr viel bedeutenderen Einträge durch Deposition von luftgetragenen Schadstoffen, Wirtschafts- und Mineraldüngern ausgeklammert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2000.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2000 |
Veröffentlicht: | 2000-06-01 |
Seiten 350 - 355
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