Der VHE vertritt Unternehmen, die RAL-gütegesicherte Kompostprodukte herstellen, die u. a. als organischer NPK- Dünger nach Bioabfallverordnung, Düngemittelverordnung, Düngeverordnung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen verwertet werden. Der Entwurf zur Novelle der DüV-RE enthält Anwendungsbeschränkungen, welche einerseits sachlich nicht nachvollziehbar sind, und andererseits die Kreislaufwirtschaft zur Verwertung organischer Abfälle gefährden:
Die Regelungsansätze widersprechen z. T. der fachlichen Praxis bei der Kompostanwendung und lassen mangelnde Aufnahmebereitschaft der bisher im Kreislauf beteiligten Landwirte erwarten. Die Biobfallverwertungskette ist ohne ein Einbeziehen der Landwirtschaft nicht erreichbar.
Die geplante vollständige Berücksichtigung des Kompoststickstoffs in die 170 kg Nges-Aufbringungsobergrenze sowie die neu geplanten Aufbringungsrestriktionen für Kompost gefährden die landwirtschaftliche Kompostverwertung, da die DüV-RE nicht die spezifischen Komposteigenschaften – insbesondere die Stickstoffdynamik im Humusdünger – berücksichtigt.
RAL-gütegesicherte Kompostprodukte genießen in der Landwirtschaft ein hohes Ansehen. Sie werden in der Regel als Nährstoff- und Humuslieferant an die Landwirtschaft verkauft. Der Landwirt ist aufgrund der Kosten für das Kompostprodukt bestrebt, nur so viel davon einzusetzen, wie unter pflanzenbaulichen Aspekten sinnvoll ist. Dieser Marktmechanismus sorgt dafür, dass Kompostprodukte nur in einem für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit erforderlichen Umfang aufgebracht werden. Unnötige gesetzliche Restriktionen bei der Verwertung von Kompostprodukten werden dieses Marktgleichgewicht stören und einer modernen Kreislaufwirtschaft entgegenstehen. Im Folgenden werden einzelne Punkte der DüV-RE, die für die Kompostwirtschaft von Bedeutung sind, diskutiert und Änderungsvorschläge zu einer fachgerechten Bewertung der Düngeeigenschaften von Komposten unterbreitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2015.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-15 |
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