Durch die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Verbindung mit der Biomasseverordnung (BiomasseV) hat die energetische Verwertung biogener Reststoffe zur Stromerzeugung große Attraktivität erhalten. Unterstützt durch die abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der TA Siedlungsabfall (TASi) bzw. der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) sowie der Altholzverordnung (AltholzV) haben sich in der Vergangenheit auf dem Altholzmarkt signifikante Änderungen vollzogen. Die Entwicklungen und Marktveränderungen auf diesem Gebiet werden gegenwärtig im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des Umweltbundesamtes umfassend untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass ein Großteil des anfallenden Altholzes heute bereits energetisch verwertet wird und in den nächsten Jahren – auch aufgrund der ab 01.07.2006 bei Einsatz von A III und A IV Altholz geltenden deutlich niedrigeren Vergütungssätze (EEG Novelle 2004) – ein weiterer Zubau an Biomasseheizkraftwerken, die Altholz nutzen, kaum zu verzeichnen sein wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-20 |
Seiten 584 - 588
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