Nach Billigung des Vorschlags des Vermittlungsausschusses zur Richtlinie über Altfahrzeuge durch den EU-Ministerrat und das Europäische Parlament ist die Richtlinie mit ihrer Verkündung am 21.10.2000 in Kraft getreten . Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen.
Mit dieser Regelung werden erstmals in Europa einheitliche abfallwirtschaftliche Entsorgungsstandards bei langlebigen Konsumgütern festgelegt, denen intensive und zum Teil kontroverse Verhandlungen innerhalb und zwischen den gesetzgebenden Körperschaften der Gemeinschaft aber auch mit den Wirtschaftsbeteiligten vorausgingen. Neben den Anforderungen an eine umweltgerechte Behandlung und Entsorgung von Altautos erlangt die in der Richtlinie verankerte Produktverantwortung der Hersteller und die damit verbundene Anlastung von Entsorgungskosten eine besondere Bedeutung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2001.01.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2001 |
Veröffentlicht: | 2001-01-01 |
Seiten 9 - 16
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