Der Landkreis Göttingen hat eine „Altdeponie“ mit rund 400 000 m2 Abfall umgelagert mit dem Ziel, eine neue Ablagerungsfläche zu schaffen. Rückwirkend betrachtet zeigte sich, daß der hohe Aufwand an Planungen und Voruntersuchungen mit Einbeziehung eines großen Kreises von Beteiligten sich positiv auf die Gesamtumlagerungskosten auswirkte. Auch bei der Plangenehmigung wurden dabei neue Wege gegangen. Für die Umlagerung und Sanierung der ungedichteten „Altdeponie“ wurde von der Bez.-Reg. Braunschweig eine „Korridorgenehmigung“ erstellt. Zweck dieser Vorgehensweise war es, auf sich verändernde Problemstellungen schnell und flexibel reagieren zu können. Voraussetzung war ein hohes Maß an Offenheit und Informationsaustausch.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-06-01 |
Seiten 393 - 394
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