Öffentliche Auftraggeber beschaffen für ihre Tätigkeit zahlreiche Leistungen. Wenn die sog. Schwellenwerte überschritten sind, ist das sog. Kartellvergaberecht (§§ 97 ff. GWB) anzuwenden. Danach ist – wenn keine der Ausnahmen eingreift – ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Im Bereich der Abfallwirtschaft betrifft das Vergaberecht insbesondere die kommunalen Entsorgungsunternehmen sowie die kommunalen Entsorgungszweckverbände. Darüber hinaus gelten die vergaberechtlichen Bindungen selbstverständlich auch für die Kommunen – auch wenn die Beschaffung für/durch den Eigenbetrieb erfolgt. In der Vergaberichtline (2014/24/EU) sowie daran anknüpfend in § 108 GWB ist allerdings die Möglichkeit der sog. Inhouse-Vergabe vorgesehen. Zudem können unter bestimmten Voraussetzungen Kooperationen zwischen zwei Akteuren der öffentlichen Hand „vergabefrei“ gestellt sein (sog. Instate-Geschäfte bzw. öffentlich-öffentliche Kooperation). Zu beiden Rechtsinstituten sind in den letzten Jahren Entscheidungen verschiedener Gerichte ergangen, durch welche die Anforderungen an die „Direktvergabe“ teilweise geklärt, teilweise aber auch nachgeschärft worden sind. Insbesondere im Bereich der öffentlich öffentlichen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Entsorgungsträgern ist darauf zu achten, dass die Vorgaben der Rechtsprechung sachgerecht in die vertraglichen Grundlagen „übersetzt“ werden, um der zugrundeliegenden kooperativen Zwecksetzung hinreichend Rechnung zu tragen.
Publice authorities procure numerous services for their activities. If the threshold values are exceeded, the socalled „antitrust procurement law“ (§§ 97 ff. GWB) must be applied. If none of the exceptions applies, a Europe-wide procurement procedure must be carried out. In the waste management sector, public procurement law applies in particular to municipal waste management companies and municipal waste management associations („Zweckverbände“). In addition, the obligations under public procurement law also apply to local authorities and the so called „Eigenbetriebe“. However, the Public Procurement Directive (2014/24/ EU) and Section 108 GWB provide the possibility of in-house procurement and instate-procurement (horizontal cooperation). In recent years, various courts have issued decisions on both – some of them have clarified the requirements for contracts within the public sector, while others have tightened them. Particularly in the area of public-public cooperation between different waste management organisations, care must be taken to ensure that the requirements of case law are properly „translated“ into the contractual basis.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2024.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-12 |
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