In der Bundesrepublik Deutschland wird die Aufarbeitung von Altölen durch die Altölverordnung in ihrer gültigen Fassung vom 27. Oktober 1987 geregelt. Für diese Öle gelten zur Aufarbeitung nach der Altölverordnung folgende Grenzwerte: 4 mg/kg PCB (Polychlorierte Biphenyle) und 2 g/kg Gesamthalogen. Zur Bestimmung des PCB-Gehaltes sieht die Altölverordnung eine gaschromatographische Untersuchung der Öle nach DIN 51 527 Teil 1, Ausgabe Mai 1987, vor. Unter dem Gehalt eines Altöls an Gesamthalogen wird der Massenanteil an anorganischem und organischem Halogen in der wasserfreien Ölphase verstanden. Dieser wird durch Verbrennung des getrockneten Öls in einer Knallgasflamme in einer Verbrennungsapparatur nach Wickbold in Anlehnung an DIN EN 41 und anschließende potentiometrische Analyse des Halogens nach DIN 38 405 Teil 1, Dezember 1985, bestimmt.
Die nach Altölverordnung vorgeschriebene Untersuchung der Altöle auf Gesamthalogen mittels Verbrennung in einer Knallgasflamme nach Wickbold stellt viele Laboratorien und Untersuchungsstellen vor ein Problem, da diese Apparatur nur selten vorhanden und ihre Anschaffung sehr kostenintensiv ist. Die Untersuchungsergebnisse werden von den Behörden aber nur anerkannt, wenn die analytischen Vorgaben der Altölverordnung strikt eingehalten wurden.Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, das vorgeschriebene Untersuchungsverfahren der Altölverordnung auf weiter verbreitete und gut zu handhabende Bestimmungsmethoden umzustellen. Bereits 1986 wurde im Bayrischen Landesumweltamt eine Vergleichsuntersuchung unter Einbeziehung des Wickbold-Feststoffbrenners mit nachfolgender Photometrie des Eisenrhodanids nach Quecksilbersalzzugabe, der Potentiometrie, der Röntgenfluoreszenzanalyse und des Schöniger-Aufschlusses durchgeführt.
In dieser Arbeit sollte nun insbesondere der Einsatz des inzwischen in allen Abfalllaboratorien vorhandenen AOX-Gerätes getestet werden. Außerdem wurde in die Vergleichsuntersuchung der Wickbold-Saugbrenner, die Photometrie mit Silbernitrat und das Schöniger-Verfahren miteinbezogen. Die Auswertung erfolgte unter statistischen Gesichtspunkten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1999.12.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 1999 |
Veröffentlicht: | 1999-12-01 |
Seiten 708 - 713
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