Es ist ein schleichender Prozess, doch immer häufiger werden Abfälle aus privaten Haushaltungen im freien Wettbewerb erfasst und entsorgt. Das Schlagwort hierzu lautet „gewerbliche Sammlung“. Die Ursachen hierfür sind zum einen ein sich veränderndes Verständnis der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Regelungen vor dem Hintergrund europäischer Liberalisierungstendenzen, also rechtlicher Natur, zum anderen die rasant sich entwickelnden technischen Möglichkeiten einer Verwertung von Abfällen, insbesondere auch die Sortierung und Verwertung von Abfallgemischen. Die Zeit scheint reif für einen stärkeren Wettbewerb im Bereich der Verwertung von Abfällen aus privaten Haushaltungen. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) regelt ausdrücklich, dass Verwertung Vorrang vor Beseitigung hat. Dieses wurde von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bislang nicht immer ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus sind bestimmte neue Entwicklungen, wie z. B. diejenige der „Trockentonne“ – also der Mitnutzung der „gelben Tonne“ für trockene Nicht-Verpackungsmaterialien –, ohne eine starke Beteiligung privater Entsorger und ohne eine „gewerbliche Sammlung“ von Abfällen aus privaten Haushaltungen nur schlecht denkbar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2004.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-11-01 |
Seiten 534 - 539
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