Das Elektrogesetz setzt zwei Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht um. Es gilt für die meisten Elektrogeräte in privaten Haushalten, aber auch für gewerblich oder industriell genutzte Geräte. Das Hauptziel des Gesetzes: Alte Elektrogeräte sollen nicht mehr auf dem Müll landen. Sie werden zukünftig zentral eingesammelt und weitgehend verwertet. Dadurch sollen insgesamt weniger Elektroschrott in den Siedlungsabfällen anfallen und weniger umwelt- und gesundheitsschädliche Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Das Elektrogesetz verbietet auch die Verwendung bestimmter Stoffe, die die Umwelt und Gesundheit gefährden können, in Elektrogeräten. Neu ist, dass die Hersteller mehr Verantwortung für ihre Produkte übernehmen. Der Staat gibt mit diesem Gesetz einen Gutteil seiner hoheitlichen Aufgaben an die Unternehmen ab. Die Eigenverantwortung der Unternehmen wird groß geschrieben, die zuständige Behörde (das Umweltbundesamt) beschränkt sich darauf, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Blick zu beaufsichtigen. Zu dieser Form der Aufgabenteilung gehört auch, dass Hersteller, Kommunen und Entsorger bei der Sammlung und Verwertung der alten Elektrogeräte eng zusammenarbeiten. Auch in dieser Hinsicht ist das Elektrogesetz wegweisend.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-04-01 |
Seiten 186 - 189
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