Abfallerzeuger oder -besitzer haben nach §§ 9 Abs. 2, 15 Abs. 3 KrWG i. V. m. § 3 und Nrn. 1 und 2 der Anlage zur AVV bei den Abfallarten mit Spiegeleinträgen eine stoffrechtliche Bewertung nach Gefährlichkeitskriterien vorzunehmen. Die Einstufung von Abfällen als gefährlich oder nicht gefährlich nach stoffrechtlichen Kriterien führt in der Praxis zu Schwierigkeiten. Nicht jeder Abfallerzeuger oder -besitzer ist in der Lage, das komplexe System der HP-Kriterien anzuwenden, um gefährliche und nicht gefährliche Abfälle bei den Spiegeleinträgen rechtssicher unterscheiden zu können. Dies kann zu Fehlern bei Einstufung führen. Dies kann mit schwerwiegenden Rechtsfolgen, insbesondere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verbunden sein. Deswegen hat es sich der Arbeitskreis der DGAW „Chemisierung des Abfallrechts“ zur Aufgabe gemacht, mit Rücksicht auf die fortbestehenden europäischen Vorgaben zum Abfallverzeichnis, eine Lösung für die praktische Anwendung der Spiegeleinträge zu finden und in Vorschlag zu bringen. Dazu ist eine Kategorisierung von Spiegeleinträgen mit Hinweisen und Kommentaren entwickelt worden. Mit der Kategorisierung wird eine einfache, systematische und rechtssicherere Vorgehensweise bei der Zuordnung von Abfällen zu Spiegeleinträgen vorgeschlagen. Damit soll für den Anwender der Vorschrift die Rechtssicherheit für die Zuordnung von Abfällen zu Spiegeleinträgen erhöht werden.
Waste producers or owners are required by Sections 9 (2), 15 (3) KrWG in conjunction with Section 3 and Nos. 1 and 2 of the Annex to the AVV to carry out an assessment of waste types with mirror entries according to hazardousness criteria. In practice, the categorisation of waste as hazardous or non-hazardous according to material law criteria leads to difficulties. Not every waste producer or owner is able to apply the complex system of HP criteria in order to differentiate between hazardous and non-hazardous waste in mirror entries with legal certainty. This can lead to errors in categorisation. This can lead to serious legal consequences, in particular administrative offences or criminal offences. For this reason, the DGAW working group ‘Chemisation of waste legislation’ has set itself the task of finding and proposing a solution for the practical application of mirror entries, taking into account the existing European requirements for the waste list. To this end, a categorisation of mirror entries with notes and comments has been developed. The categorisation proposes a simple, systematic and legally secure procedure for the allocation of waste to mirror entries. This is intended to increase legal certainty for the user of the regulation when assigning waste to mirror entries. Translated with DeepL.com (free version).
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2025.07.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-07-08 |
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