Das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)“ wird seit über 30 Jahren regelmäßig novelliert. Obwohl der Schwerpunkt und der Anspruch sich deutlich verändert haben, hat sich trotz aller Novellierungen die Kreislaufwirtschaft nicht so weiterentwickelt, wie es notwendig wäre. Der Beitrag versucht Hemmnisse und Lösungsansätze aufzuzeigen.
Daher setzt sich der Beitrag kritisch mit den Zielen und bestimmten Begriffen des KrWG wie der Abfallhierarchie, den kritischen Ressourcen, dem Recycling, den Recyclingquoten, dem Abfallende, den Grenzwerten der Bewirtschaftung etc. auseinander.
In der zukünftigen Kreislaufwirtschaft wird nach Einschätzung des Autors nur noch in „gebrauchte“ und „ungebrauchte Ressourcen“ und Abfall unterschieden werden. Die jetzigen Sekundärrohstoffe (gebrauchte Ressourcen) des Abfallrechtes werden die Primärrohstoffe von morgen sein.
Das KrWG denkt von der Sammlung und deren Organisation her. Es sollte vom Produkt und Sekundärrohstoff ausgehend gedacht werden. Es stellt sich die Frage, ob das KrWG nicht getrennt vom klassischen Umweltrecht in ein Produkt- oder Ressourcenrecht überführt werden sollte.
For more than 30 years, the german Waste Management Act has been regularly amended. The original objective was characterized by ensuring hygiene, concern about environmental hazards and impacts of waste. The focus and the requirement of the „Act to Promote Circular Economy and to Ensure Environmentally Sound Management of Waste (KrWG)“ has changed the relevant objectives. In spite of all the amendments, the author believes that the circular economy has not evolved as necessary to achieve a circular economy. The article attempts to identify obstacles and possible approaches to circular economy.
According to the author, the future circular economy will only distinguish between „used“ and „unused resources“ and waste. The current secondary raw materials („used resources“) of the waste law will be the primary raw materials of tomorrow.
The KrWG thinks from the collection and its organization. It should be thought from the production and the secondary raw material. The question arises as to whether the KrWG should be transferred to a product law, which should be separately developed from the environment protection acts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2022.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-10 |
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