Das Kreislaufwirtschaftsgesetz stellt mit dem Anzeigeverfahren neue Anforderungen sowohl an die Träger gewerblicher und gemeinnütziger Sammler als auch an Behörden und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Aus der neuen Regelung folgt eine Vielzahl von Fragen: Darzulegen ist, wie weit der Begriff der gewerblichen und gemeinnützigen Sammlung jeweils reicht, welche Behörden zuständig sind und wie das weitere Verfahren ausgestaltet ist. Klärungsbedürftig ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, welche Unterlagen der Träger einer Sammlung seiner Anzeige beizufügen hat. Dabei sind bestehende Unterschiede zwischen gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen zu berücksichtigen. Zu erörtern ist weiter, welche Reaktionsmöglichkeiten für die Behörde bestehen und in welchen Fällen sie dabei einen besonderen Vertrauensschutz zu berücksichtigen hat. Weiter sind die Rechtsschutzmöglichkeiten sowohl des gewerblichen Sammlers als auch des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers darzulegen. Letzterer ist im Rahmen des Verfahrens zur Stellungnahme aufzufordern. Schließlich ist auf die Folgen eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht einzugehen.
The notification procedure in the German Federal Recycling Act imposes new requirements on both commercial collections and non-profit collections as it does for authorities and the public waste management bodies. This new regulation raises a multitude of questions such as in regard to the conceptual range of defining commercial collections and non-profit collections, the competence of authority and the administrative proceedings. It is to clarify what documents a collector has to enclose for the notification. In regard to this, differences between commercial and non-profit collections have to be taken into account. Moreover, the paper discusses the different ways for authority to react and in which cases the collectors‘ protection of confidence needs to be considered. Further, the paper analyses legal remedies for commercial collectors and also for the public waste management body. During the notification procedure the latter is asked to voice its opinion. In the end consequences for violating the obligation to notify are addressed.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2013.01.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-01-18 |
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