Seit dem 1. Juni 2005 ist die Deponierung unvorbehandelter biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle durch, unter anderem, strikte Grenzwerte für den Organikanteil, in Deutschland faktisch untersagt. Diese Anforderungen, die durch die Abfallablagerungsverordnung im Jahr 2001 verpflichtend eingeführt wurden, müssen heute als frühzeitige Weichenstellung auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft bezeichnet werden. Aus Anlass des Inkrafttretens der strengen Ablagerungsbestimmungen vor zehn Jahren blicken die Autoren auf deren Bedeutung für die Entwicklung der Infrastruktur zur Abfallbehandlung sowie für den Ausstoß von Treibhausgasen durch die Abfallwirtschaft zurück. Zudem werden Ansatzpunkte zur Fortentwicklung des europäischen Deponierechts aus Sicht der Autoren diskutiert.
Since June 2015, the pre-treatment of biodegradable matter and municipal solid waste containing organic materials has been mandatory in Germany. This obligation, introduced by the Waste Storage Ordinance (Abfallablagerungsverordnung) in 2001, was a milestone on the way towards a circular economy in Germany. In the light of ten years of strict criteria regarding waste disposal, this article analyses the effects on Germany‘s waste treatment infrastructure and impacts on greenhouse gas emissions resulting for waste management. In addition, approaches to further develop the European landfill legislation are discussed from the view of the authors.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2015.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-12 |
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