Dass die – mehr oder weniger geordnete – Deponie als Beseitigungsoption für feste Siedlungsabfälle auf dem Rückzug ist, weiß man spätestens seit dem 01.06.2005. Nach Maßgabe der TA Siedlungsabfall und der Abfallablagerungsverordnung dürfen Abfälle seit diesem Datum nicht mehr unbehandelt abgelagert werden. Die von Siedlungsabfalldeponien ausgehenden, klimaschädlichen Methan-Emissionen sowie die Schadstoffbelastung im Sickerwasser werden durch diese Vorsichtsmaßnahme signifikant verringert. Zur Erschließung weiterer Ressourcenschonungspotenziale sollen in einem nächsten Schritt Siedlungsabfälle bis spätestens zum Jahr 2020 möglichst weitgehend und hochwertig stofflich oder energetisch verwertet werden. Darüber hinaus werden der aktuellen umweltpolitischen Diskussion und Schwerpunktsetzung folgend derzeit Materialflüsse, die hinsichtlich ihres potenziellen Beitrages zum Ressourcenschutz als relevant eingeschätzt werden, näher betrachtet. Damit werden notwendige Voraussetzungen für eine auf europäische Zielsetzungen ausgerichtete Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft geschaffen. Neben Fragen zum Stand diverser Untersuchungen von Erfassungssystemen wird auf die Verwertbarkeit der Wertstoffe aus Siedlungsabfällen, die Stoffstromorientierung im Zusammenhang mit Life-Cycle-Analysen sowie auf Kosteneinsparungspotenziale eingegangen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.06.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
| Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 316 - 322
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