Bei der Vergabe von Entsorgungsaufträgen besteht enorme Unsicherheit, wie mit in verschiedener Hinsicht defizitären Angeboten umzugehen ist. Können oder müssen Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, ausgeschlossen werden? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Der Beitrag befasst sich mit einer aktuellen Entscheidung der Vergabekammer Nordbayern zum Thema.
Tendering disposal services may provide an enormous uncertainty. How can be dealt with tenders being defective in several ways? Can or must tenders be excluded, which do not contain the demanded information and declarations? Which requirements must be present? The article deals with a current decision of the Public Procurement Complaint Board of Northern Bavaria concerning the matter.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2010.09.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1863-9763 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
| Veröffentlicht: | 2010-09-09 |
Seiten 449 - 450
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